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   BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 39.91   

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BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 39.91 (https://dejure.org/1992,2162)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1992 - 8 C 39.91 (https://dejure.org/1992,2162)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1992 - 8 C 39.91 (https://dejure.org/1992,2162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohngeld; Wohnraumbegriff; Nutzungsverhältnis; Zwischennutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notsituation - Mietverhältnis - Zwischenstation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WoGG §§ 1 3 Abs. 1 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 315
  • NJW 1994, 144 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 1106
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16

    Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über

    Darüber hinaus bedarf es der entsprechenden Widmung der Räume zum dauernden Wohnen durch den Verfügungsberechtigten (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, NJW 1978, 1872 und juris Rn. 14, und vom 14. März 1996 - OVG 5 B 54.94 - n.v.; ebenso Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rn. E 29, und Böhle, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, 1988, Seite 63 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - für den identischen Begriff im Wohngeldgesetz; vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1 Wohnraumförderungsgesetz: "Wohnraum ist umbauter Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt ist").
  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
    Der Wohnbegriff wird in einigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgebieten im Grundsatz einheitlich verstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 -, juris Rn. 12 f.) und der Gesetzgeber des ZwVbG hat einen Wohnbegriff vorausgesetzt, ohne ihm fachrechtlich einen besonderen Inhalt beizumessen (vgl. Abgh.-Drs. 18/0815 vom 13. Februar 2018, S. 11).

    Demgegenüber sind Räumlichkeiten nicht zur dauernden Wohnnutzung bestimmt, wenn der Verfügungsberechtigte den Wohnraum nur solange überlässt, wie der Benutzer ihn zur Überwindung einer vorübergehenden Mangelsituation benötigt (vgl. zum Wohngeldrecht BVerwG, Urteil vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 -, juris Rn. 15).

  • VG München, 29.07.2015 - M 9 K 14.5596

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Danach setzt eine Wohnnutzung eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts voraus (BVerwG, B.v. 17.12.2007 - 4 B 54/07 - juris Rn. 3; B.v. 25.3.1996 - 4 B 302/95 - NVwZ 1996, 893/894; U.v. 14.8.1992 - 8 C 39.91 - BVerwGE 90, 315/317; BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum

    Darüber hinaus bedarf es der entsprechenden Widmung der Räume zum dauernden Wohnen durch den Verfügungsberechtigten (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, NJW 1978, 1872 und juris Rn. 14, und vom 14. März 1996 - OVG 5 B 54.94 - n.v.; ebenso Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rn. E 29, und Böhle, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, 1988, Seite 63 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - für den identischen Begriff im Wohngeldgesetz; vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1 Wohnraumförderungsgesetz: "Wohnraum ist umbauter Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt ist").
  • VG Gelsenkirchen, 19.10.2007 - 15 K 579/04

    Stadt Bochum wehrt sich erfolgreich gegen kommunalaufsichtsrechtliche Anordnung

    Der Landesrechnungshof führte unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - 8 C 39.91 - und die geltende Erlasslage aus, Bewohner von Übergangsheimen hätten nur ausnahmsweise einen Anspruch auf pauschaliertes Wohngeld, und zwar wenn die Räumlichkeiten zum Wohnen für eine gewisse Dauer bestimmt seien, eine abgesonderte und selbständige Nutzung der Räume möglich sei und die Bemessung des Entgelts in den Grundzügen mit einer Miete vergleichbar sei.

    Zur Begründung führte die Beklagte aus, die Rechtsauffassung der Klägerin entbehre nach Ansicht des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen jeder Grundlage und ignoriere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 1992 - 8 C 39.91 -.

    Zur Begründung der angenommenen Ermessensreduzierung auf Null hat die Beklagte lediglich ausgeführt, die Klägerin ignoriere in ihrem Verhalten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 1992 - 8 C 39.91 - vollständig, so dass kein Raum für eine andere Entscheidung als die, den angefochtenen Bescheid zu erlassen, bestehe.

  • BVerwG, 04.11.1994 - 8 C 28.93

    Wohngeld; Behandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

    Ein dem Mietverhältnis ähnliches Nutzungsverhältnis im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 WoGG setzt - wie der Senat im Urteil vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - (Buchholz 454.71 § 1 WoGG Nr. 2 S. 4 ) ausgeführt hat - voraus, daß zwei Anforderungen erfüllt sind: Die Bemessung des vom Benutzer verlangten Entgelts muß sich - erstens - zumindest in ihren Grundzügen mit einer Miete vergleichen lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2003 - 12 S 2547/02

    Wohngeld: Antragsberechtigung bei Heimunterbringung

    Sie trägt vor, nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.08.1992 (BVerwGE 90, 315) sei das Merkmal der Bestimmung zur (dauernden) Wohnnutzung ausgerichtet auf das Objekt des Wohnens.

    Zwar kann die Antragsberechtigung von Bewohnern eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes seit der Schaffung der eigenständigen Nr. 5 in § 3 Abs. 2 WoGG durch Art. 14 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 (BGBl. I S. 1857, 1884) nicht mehr dem Oberbegriff eines dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnisses zugeordnet - und strikt nach den von der älteren Rechtsprechung hierzu entwickelten Kriterien bestimmt - werden (vgl. dazu Buchsbaum/Großmann/ Hartmann, Wohngeldrecht, Erl. § 3 RdNr. 63; zu den sog. mietähnlichen Nutzungsverhältnissen vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2001, NVwZ-RR 2002, 665 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 14.08.1992, BVerwGE 90, 315).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - ambulant betreutes Wohnen -

    Dieses Nutzungsverhältnis ist einem Mietverhältnis allerdings zumindest gleichzustellen (vgl. entsprechend zum Wohngeldgesetz Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 14. August 1992 - 8 C 39/91 - s. auch OVG Bremen, Urteil vom 13. September 2000 - 2 A 324/99 - ) gegeben.
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2007 - 11 K 3041/06

    Untermieter, Mietvertrag, Wohnraum, Prozesskostenvorschuss, Antragsberechtigung

    Ein dem Mietverhältnis ähnliches Nutzungsverhältnis im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 WoGG setzt nach der ständigen Rechtsprechung vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 454.71 § 3 II. WoGG Nr. 1 (Seite 3), vom 14. August 1992 - 8 C 39.91 -, BVerwGE 90, 3156#60;319>, und vom 4. November 1994 - 8 C 28.93 -, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 9. Januar 1998 - Bf I 22/96 -, ZMR 1998, 598 ff.
  • VG München, 29.07.2015 - M 9 K 15.1154

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Zweckentfremdung von Wohnraum; Überlassung als

    Danach setzt eine Wohnnutzung eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts voraus (BVerwG, B.v. 17.12.2007 - 4 B 54/07 - juris Rn. 3; B.v. 25.3.1996 - 4 B 302/95 - NVwZ 1996, 893/894; U.v. 14.8.1992 - 8 C 39.91 - BVerwGE 90, 315/317; BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2023 - 5 B 5.22

    Unzulässiger Betrieb von Ferienwohnungen im Wohngebiet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
  • VG Berlin, 21.12.2018 - 6 K 355.18

    Rücknahme einer Genehmigung zur zweckfremden Nutzung von Wohnraum; Abgrenzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2001 - 14 A 2775/00

    Mietähnliches Nutzungsverhältnis i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Wohngeldgesetz als

  • BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 11.582

    Wohngeld; Wohngeldberechtigung; betreutes Wohnen

  • SG Augsburg, 11.03.2010 - S 15 AY 3/09

    Asylbewerberleistung - keine Anwendung der §§ 45, 50 SGB 10 bei Vorliegen einer

  • VG Düsseldorf, 31.03.2000 - 21 K 6602/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Gewährung von Erziehungshilfe i.R.d.

  • VG München, 11.09.2015 - M 9 S 15.3481

    Zweckentfremdung; Umnutzung Wohnheim in Pension/Hotel; Wohnbegriff

  • VG Stuttgart, 06.05.2004 - 8 K 5546/03

    Wohngeldrechtliche Antragsberechtigung

  • VG Stuttgart, 06.05.2004 - 8 K 5545/03

    Wohngeldrechtliche Antragsberechtigung

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